Auch im Profifußball sollte es einen Tarifvertrag geben

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Die Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV) fordert einen Tarifvertrag für den Profifußball. Dabei geht es nicht primär um das Gehalt, sondern zum Beispiel um längere Lohnfortzahlung bei Krankheit, Beteiligung an Vermaktungserlösen und um eine freie Arztwahl.

Ulf Baranowsky erklärt in einem Interview mit der LTO, dass ein Tarifvertrag im Profifußball sinnvoll sei. Dabei sind nicht die Gehälter der zwangsläufige Grund, wobei in manchen unteren Ligen nicht einmal der Mindestlohn gezahlt werde, sondern vielmehr um Verbesserungen in anderen Bereichen. Zum Beispiel soll es den Spielern ermöglicht werden, ihren Arzt frei zu wählen und eine längere Lohnfortzahlung bei Krankheit zu erhalten. Auch ein besserer Schutz der Spielerdaten und eine Spielerbeteiligung an Vermarktungserlösen sind in Rede. Des Weiteren sollte eine Einrichtung eines Karrierefonds für die Zeit nach der Karriere tarifvertraglich garantiert sein.
Auch der Beschäftigungsanspruch soll umfassend geregelt werden. Damit ist der Anspruch des Spielers gemeint, in vollem Umfang am Training der Lizensmannschaft teilzunehmen. Dazu gehören ärztliche und physiotherapeutische Behandlungen, ein Platz auf dem Mannschaftsfoto, ein Platz in der Kabine und eine entsprechende Ausstattung.
Weiterhin soll die Belastung von Spitzenspielern auf ein erträgliches Maß reduziert werden, um Verletzungen zu verhindern.

In England, Frankreich, und Spanien beispielsweise gibt es bereits Tarifverträge im Profifußball. England und Spanien zahlen verletzten Spielern bis Vertragsende Geld, der DFL-Musterarbeitsvertrag sehe hingegen lediglich eine 6-wöchige Gehaltsfortzahlung vor, so Baranowsky.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in jüngere Entscheidung die Befristung von Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich für grundsätzlich zulässig erklärt. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist eine zulässige Befristungsdauer auf Grundlage eines Tarifvertrags über zwei Jahre hinaus möglich, jedoch wären aus Sicht des VDV-Geschäftsführers auch 5 Jahre denkbar.

Der Vorteil der sich für die Klubs und die Ligaverbände ergibt ist unter anderem Rechtssicherheit. Aktuell sei laut VDV-Justiziar Frank Rybak nach dem DFL-Musterarbeitsvertrag jeder Verein für einen Strafenkatalog mit Sanktionshöhe selbst zuständig. Das führt dazu, dass im Einzelfall immer erst geprüft werden muss, ob die Sanktion überhaupt rechtmäßig ist. In einem Tarifvertrag könnten die Vertragsstrafen einheitlich und rechtssicher festgelegt werden.

Auch ein möglicher Streik werde verhindert, indem währen der Laufzeit des Vertrags nicht gestreikt werden darf. Zwar ist es in Deutschland nicht unbedingt ein relevantes Problem, dass Fußballspieler streiken, da im deutschen Profifußball die gesetzlichen Schutzbestimmungen relativ hoch sind. Trotz dessen werden jedoch unter diesem Aspekt die Arbeit des VDV bestärkt, indem „zahlreiche Erfolge auf dem Klageweg erzielt“ worden sind, welche oftmals zur Anpassung der Musterarbeitsverträge der Verbände geführt hätten.

Laut Frank Rybak beinhalten solche Musterarbeitsverträge teilweise über 30 Seiten mit einer Vielzahl von fragwürdiger Klauseln. Der Tarifvertrag sieht die Erhöhung von zurzeit 24 Tagen auf zweimal drei Wochen am Stück vor. Auch eine Begrenzung auf 60 Pflichtspiele je Profi pro Saison ist vorgesehen.

Auch verweist der VDV darauf, dass es auch im deutschen Profifußball Probleme mit dem Lohndumping gebe, vor allem in der 3. Liga und der Regionalliga. Dort wird teilweise nicht der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde gezahlt, kritisiert die Spielergewerkschaft. Die Spieler sollten sich die entsprechenden Stunden notieren und von ihren Vorgesetzten unterzeichnen lassen. Dazu gehört nicht nur das Spielen selber, sondern auch das Umziehen, die Besprechungen oder auch die Fahrten zu den Auswärtsspielen. Die Gewerkschaft wünscht sich, dass der Verband die Klubs stärker zur Einhaltung des Mindestlohns mahnt, um diese selbst vor Sanktionen zu schützen.

Österreich hat es vorgemacht: in der österreichischen Bundesliga wurde sich auf einen Kollektivvertrag, dass österreichische Äquivalent zum Tarifvertrag, geeinigt. Dieser sieht unter anderem eine stufenweise Anhebung des Mindestlohn für Vollzeitprofis bis 2020 auf 1550 Euro vor.

(Quelle: Hasso Suliak, Gewerkschaftsforderung: Ein Tarifvertrag für den Profifußball in: Legal Tribut Online, 30.04.2018)