Warum gibt es einen kostenlosen SOKA-Check?
Einen kostenlosen SOKA-Check gibt es, um Ihnen die Kontaktaufnahme zu Ihrem SOKA-Bau-Anwalt zu erleichtern. Oftmals befinden sich SOKA-Bau-Anwälte bei auswärtigen Gerichtsterminen und vertreten Betriebe gegen die SOKA-Bau. Eine lückenlose telefonische Erreichbarkeit ist daher nicht 24 Stunden am Tag sichergestellt. Durch den kostenlosen SOKA-Check hinterlassen Sie automatisch beim Eintrag einer Telefonnummer eine Rückrufbitte, die Ihr SOKA-Bau-Anwalt schnellstmöglich nachkommen wird.
Was mache ich, wenn eine Frage im kostenlosen SOKA-Check nicht beantwortet werden kann?
Wenn Sie eine Frage im SOKA-Check nicht beantworten können, so können Sie diese Frage unausgefüllt lassen. Der Sie beratende SOKA-Bau-Anwalt wird dann versuchen, die Fragen in dem telefonischen Erstberatungsgespräch zu klären.
Sind meine Daten beim Versand des kostenlosen SOKA-Checks auch sicher?
Ja, die Übertragung Ihrer Daten erfolgt über HTTPS. Hierbei handelt es sich um ein Kommunikationsprotokoll, mit dem Daten im World Wide Web abhörsicher übertragen werden können.
Was geschieht, nachdem ich den kostenlosen SOKA-Check abgeschickt habe?
Der kostenlose SOKA-Check wird Ihrem SOKA-Bau-Anwalt vorgelegt. Dieser wird sich dann so schnell wie es ihm möglich ist mit Ihnen in Verbindung setzen.
Kann ich auch ohne den kostenlosen SOKA-Check eine SOKA-Bau-Beratung bekommen?
Ja. Jederzeit ist eine telefonische Erstberatung möglich. Dies ist auch ohne vorheriges Ausfüllen des kostenlosen SOKA-Checks möglich. Außerdem können Sie jederzeit ein kostenloses Erstberatungsgespräch in unseren Kanzleiräumen vereinbaren. Rufen Sie einfach unter der Telefonnummer 0511-817061 an.
Die neusten Erfolge der Kanzlei Pavel in der Kategorie SOKA-Bau

93%-iger Sieg: Sozialkassenpflicht wird für jedes Kalenderjahr geprüft
Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben

Brandschutz-Türen: Servicearbeiten nicht sozialkassenpflichtig
Außergerichtlicher Erfolg gegen die SOKA-Bau: Ein Unternehmen wurde von der SOKA-Bau zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen herangezogen. Aufgrund der Anzahl an beschäftigten Arbeitnehmern drohten Forderungen von

Angaben gegenüber der SOKA nicht bindend
Unsere Mandantschaft ist ein Metallbau-Betrieb und stellt in der eigenen Werkstatt Leichtmetall-Elemente für Einhausungen, Metallgeländer und Aluminiumfenster her. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) hielt unsere

Montage von Doppelböden stellt nicht zwingend eine sozialkassenpflichtige Tätigkeit dar
Die Montage von Doppelböden ist grundsätzlich eine sozialkassenpflichtige Tätigkeit. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden. Etwas anderes gilt laut eines Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden aus

Reinigungsarbeiten geben den Ausschlag – Mischbetrieb nicht sozialkassenpflichtig
Ein Unternehmen, welches Abrissarbeiten verrichtet und Photovoltaik-Anlagen montiert muss nicht sozialkassenpflichtig sein. Es kommt auf die prozentuale Verteilung der Arbeitszeit an. Mit der richtigen Beratung

Erfolgreich in die Beweisaufnahme und raus aus der Sozialkassenpflicht
Raus aus der Sozialkassenpflicht: In einem Klageverfahren der SOKA-Bau vor dem Arbeitsgericht Berlin fordert die SOKA rund 113.000,- Euro von einem Unternehmer. Dieser war in