Die Sozialkassen- Beiträge der SOKA-Bau:

Muss mein Unternehmen Beiträge zahlen und in welcher Höhe?

Wer muss SOKA Bau Beiträge bezahlen?

Die Beiträge sind von Arbeitgebern der Bauwirtschaft abzuführen.

Warum müssen SOKA Beiträge bezahlt werden?

Die Sozialkassenbeiträge müssen zur Sicherung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer, für die Förderung des Berufsbildungsverfahrens im Baugewerbe und für die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer des Baugewerbes gezahlt werden (Sozialkassenverfahren).

Wie hoch sind die SOKA Bau Beiträge?

Arbeitgeber der Bauwirtschaft mit Betriebssitz in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein zahlen einen Beitrag in Höhe von aktuell 20,8 % der monatlichen Bruttolohnsummen der gewerblichen Arbeitnehmer.  Für kaufmännische Angestellte zahlen Arbeitgeber mit Betriebssitz im Gebiet der alten Bundesländer und des Westteils des Landes Berlin seit dem Jahr 2019 einen Beitrag von jeweils 63,00 EUR monatlich.

Sind Sie verpflichtet Soko Bau Beiträge zu bezahlen? Wir klären Sie auf.Berlin West

Arbeitgeber mit Betriebssitz im Westteil des Landes Berlin zahlen einen Gesamtbetrag in Höhe von 25,75% der monatlichen Bruttolohnsumme.

Berlin Ost

Arbeitgeber mit Betriebssitz im Ostteil des Landes Berlin zahlen einen Beitrag von aktuell 23,75 % der Bruttolohnsumme.

Neue Bundesländer

Arbeitgeber mit Betriebssitz in den neuen Bundesländern zahlen aktuell einen Beitrag in Höhe von 18,8 % der Bruttolohnsumme.

Arbeitgeber mit Betriebssitz im Ostteil des Landes Berlin oder in den neuen Bundesländern zahlen für kaufmännische Angestellte einen Betrag in Höhe von 25,00 EUR monatlich.

Von welchen Faktoren ist die Höhe der SOKA Bau Beiträge abhängig?

Die Höhe der Beiträge hängt maßgeblich von den beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmern oder den kaufmännischen Angestellten ab. Ebenfalls entscheidend ist der Ort des Betriebssitzes.

Wann müssen SOKA Bau Beiträge bezahlt werden?

Der Sozialkassenbeitrag ist spätestens bis zum 20. des folgenden Monats bargeldlos an die SOKA Bau zu zahlen (Bankverbindung erforderlich). Der SOKA Bau kann hierzu eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Andernfalls können die monatlichen Beitragszahlungen auch manuell erfolgen.

Kann ich gezahlte Beiträge zurückfordern?

Sollten Sie SOKA Bau Beiträge entrichtet haben und sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass Sie nicht verpflichtet waren, Beiträge abzuführen, können Sie zuviel gezahlte Sozialkassenbeiträge von der SOKA Bau zurückfordern.

Habe ich selbst Ansprüche gegenüber der SOKA Bau?

Betriebe des Baugewerbes können ebenfalls gegenüber der SOKA Bau Erstattungsleistungen beantragen. So kann der Arbeitgeber das gezahlte Urlaubsgeld von der SOKA Bau zurückfordern. Auf diesem Wege reduzieren sich die Zahlungen, welche an die SOKA Bau zu erfolgen haben durchschnittlich um zirka 50 % – 60 %.

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