Ein Unternehmen, welches Abrissarbeiten verrichtet und Photovoltaik-Anlagen montiert muss nicht sozialkassenpflichtig sein. Es kommt auf die prozentuale Verteilung der Arbeitszeit an. Mit der richtigen Beratung gelingt eine Abwehr ungerechtfertigter Forderungen der SOKA-Bau.
Nach Verbund zweier Klageverfahren der SOKA-Bau (ULAK) gegen unseren Mandanten verlangte die SOKA-Bau rund 65.000,00 EUR an Sozialkassenbeiträgen. Dabei behauptete die SOKA, der beklagte Betrieb würde überwiegend Abrissarbeiten verrichten und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) montieren.
Tatsächlich wurden im Betrieb des Beklagten in einem eher unbedeutenden Umfange PVAnlagen montiert und Abrissarbeiten durchgeführt (zusammengenommen unter 40 %), aber weit überwiegend schlichte Reinigungsarbeiten vorgenommen. Die Zeugen sprachen immer davon, ihr Job sei es gewesen „zu schippen und zu fegen“. Betriebe, die Reinigungstätigkeiten auf Baustellen verrichten, sind nicht sokapflichtig. Dabei kommt es aber darauf an, dass richtig dargelegt wird, dass die Reinigungsarbeiten nicht im Zusammenhang mit eigenen baulichen Tätigkeiten standen.
Mit der richtigen rechtlichen Beratung und prozessualen Unterstützung lassen sich auch komplexe Verfahren vor den Arbeitsgerichten gewinnen und hohe Forderungen der SOKA-Bau abwehren.
(Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.05.2023 – Az. 61 Ca 80118/22)