
Klage der ULAK über 65.760,00 EUR erfolgreich abgewehrt! Glasfaserkabel – Arbeiten nicht sozialkassenpflichtig
Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien



