Erneuter Erfolg gegen Volkswagen: Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat erneut eine Klage der Volkswagen AG auf Rückzahlung von Studiengebühren sowie Gehältern und Einmalzahlungen während des Studiums des Arbeitnehmers abgewiesen. Der Mandant der Kanzlei PAVEL Rechtsanwälte…