Wehren Sie die Rückforderung erfolgreich ab!
Werden Sie nach der Beendigung des Arbeitsverhältnissen von Ihrem Arbeitgeber in Anspruch genommen? Verlangt dieser Fortbildungskosten zurück? Oder verlangt er für den Zeitraum der Ausbildung und Weiterbildung gezahlte Vergütung zurück? Verlangt Ihr bisheriger Arbeitgeber die Rückzahlung von Weiterbildungskosten, welche z.B. im Rahmen eines dualen Studiums geleistet wurden oder die Kosten für einen Führerschein oder die Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens? Werden anderweitige Geldforderungen erhoben, etwa aufgrund eines Arbeitnehmerdarlehens?
Oft sind diese Rückforderungen ungerechtfertigt. Rechtlich sind Sie daher nicht verpflichtet, den Forderungen Ihres Arbeitgebers nachzugeben. Trotzdem verschicken viele Arbeitgeber Rückforderungsschreiben oder machen Zahlungen gar gerichtlich geltend.
Die Wirksamkeit einer Rückforderung hängt stets an der Wirksamkeit der Vereinbarung ab, die im Arbeitsvertrag selbst oder einer ergänzenden Vereinbarung geregelt sein kann. Man spricht von einer sogenannte Rückzahlungsvereinbarung.
Oft handelt es sich um Regelungen, die gegen die sogenannte AGB-Kontrolle verstoßen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber, der die Vereinbarung formuliert hat, unwirksame Klauseln verwendet hat. Sie können sich wirksam gegen die Rückforderung wehren!
Wissenswertes zu Rückzahlungsklauseln
Wann ist die Rückzahlungs-Klausel unwirksam? Worauf muss ich achten?
Nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen verlangen Arbeitgeber häufig von ihren Arbeitnehmern Fortbildungs- und Ausbildungskosten zurück oder erheben anderweitige Geldforderungen. Oftmals sind die Rückforderungen ungerechtfertigt. Die Wirksamkeit einer Rückforderung hängt stets an der Wirksamkeit der Vereinbarung, welche im Arbeitsvertrag selbst oder einer ergänzenden Vereinbarung geregelt sein kann. Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Klausel und somit die ganze Rückzahlungsvereinbarung unwirksam sein: