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Hessisches Landesarbeitsgericht

Installation von Sprinkleranlagen nicht sozialkassenpflichtig

Zu Unrecht wurde unsere Mandantin, deren Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend Sprinkleranlagen installierten, von der SOKA-Bau auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. Mit dem Ergebnis: Forderungen

Rolladen- Bau und Reparatur in eigener Werkstatt sozialkassenfrei

Unsere Mandantin, ein Rollladen- und Sonnenschutztechniker, das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierung anbietet wurde von der SOKA-Bau auf Zahlung von 120.221,- Euro in Anspruch genommen. Bereits

Fast 120.000 Euro Sozialkassenbeitrags-Forderung: Berufung der ULAK scheitert!

Nachdem die SOKA-Bau von unserer Mandantin zunächst Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in sechsstelliger Summe klageweise geltend machte, verurteilte das Arbeitsgericht Wiesbaden die Firma zur Zahlung. Daraufhin

Bau von Tiny Houses sozialkassenfrei – wenn diese eine Straßenzulassung haben

In der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) siegte das Unternehmen gegen die SOKA-Bau, welche für den Bau von Tiny Houses Sozialkassenbeiträge verlangte. Da

Im Zusammenhang mit baulichen Tätigkeiten verrichtete Arbeiten sind nicht per se sozialkassenpflichtig

Hilfs- und Nebentätigkeiten, die der sachgemäßen Erbringung einer Haupttätigkeit dienen, sind diesen als sogenannte Zusammenhangstätigkeiten zuzurechnen. In sozialkassenrechtlicher Hinsicht bedeutet dies, dass Hilfs- und Nebentätigkeiten,

Montage und Installation von Toranlagen nicht sozialkassenpflichtig

Ein Unternehmen führt überwiegend die Montage von Toranalagen aus und wurde auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. In der ersten Instanz wurde der Klage

Keine Sozialkassenbeiträge mit Glasergesellen als Betriebsinhaber

Der Inhaber eines Betriebes konnte sich erfolgreich auf die Ausnahme des Glaserhandwerks berufen. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat die Berufung der SOKA-Bau in der zweiten

SOKA-Bau verliert im Berufungsverfahren über 66.000,00 EUR

Die Urlaubskasse (ULAK) der SOKA-Bau hat einen Betrieb für die Jahre 2012 bis 2017 mit insgesamt gut 144.000,00 Euro Beitragsansprüche verklagt. Im erstinstanzlichen Verfahren hat

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