Fragen und Antworten zum Thema „Pflicht“ beim SOKA Bau

Warum besteht eine SOKA Bau Pflicht?

Eine Pflicht besteht für Baubetriebe aufgrund des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Diesen Tarifvertrag schlossen der Zentralverband des Baugewerbes e. V., der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Dieser Tarifvertrag gilt aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung einen Geltungsbereich für alle Betriebe des Baugewerbes.

Für welche Betriebe besteht eine SOKA Bau Pflicht?

Eine SOKA Bau Pflicht besteht für Betriebe des Baugewerbes. Hierbei ist irrelevant, ob diese Betriebe aus dem Bauhaupt– oder dem Baunebengewerbe stammen.

Für welche Berufe besteht eine SOKA Bau-Pflicht?

Eine beruflich gebundene Pflicht besteht in diesem Sinne gar nicht. Eine Beitragspflicht orientiert sich nur an der Tätigkeit, welche diese ausüben. Ein Maurer kann beispielsweise auch Gartenpflegearbeiten durchführen. Nur seine Ausbildung als gelernter Mauer lässt ihn dann nicht beitragspflichtig werden. Allein die ausgeführte Tätigkeit ist entscheidend. Dennoch kann der Beruf natürlich ein Indiz für die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit und die Qualifikation des Arbeitnehmers sein.

Für welche Tätigkeiten besteht eine Pflicht?

Eine SOKA Bau Pflicht besteht für sämtliche klassischen Tätigkeiten des Baugewerbes. In diese baulichen Tätigkeiten inbegriffen sind auch sämtliche Ausbaugewerke. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit in irgendeiner Art und Weise dem Bau, dem Abbruch oder dem Erhalt eines Bauwerks dient.

Wie finde ich heraus, ob ich als Unternehmer  betroffen bin?

Hier hilft ein Blick in den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). In § 1 Abs. 2 Abschn. I – VI ist definiert, welche Betriebe bzw. welche Tätigkeiten einer SOKA Bau Pflicht unterliegen. Im Zweifel hilft natürlich der Gang zu einem kundigen Anwalt.

Besteht eine SOKA Bau Pflicht auch für Unternehmen ohne Arbeitnehmer?

Nein! Unternehmen ohne Arbeitnehmer erfüllen die Voraussetzungen nicht.

Kann ich eine Beitragspflicht vermeiden?

Ja. Es gibt gewisse gestalterische Möglichkeiten, um einen Betrieb entsprechend einer SOKA Bau Pflicht auszurichten. So kann ich meinen Betrieb etwa erweitern oder gar einschränken, um eine Pflicht zu vermeiden.

Besteht eine SOKA Bau Pflicht für alle Betriebe der Bauwirtschaft?

Nein. Einige Betriebe der Bauwirtschaft, insbesondere die Ausbaugewerke, sind teilweise von einer Pflicht ausgenommen. Als

Beispiel dienen hier Betriebe des

  • Glaserhandwerks
  • Dachdeckerbetriebe
  • Elektroinstallationsbetriebe,
  • Anlagenmechaniker
  • Tischler/Schreiner

Darüber hinaus bestehen noch Möglichkeiten, über eine Innungs-/Verbandsmitgliedschaft als eigentlich beitragspflichtiger Betrieb eine solche zu vermeiden.

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