Bußgeldbescheid über 250.000,00 EUR abgewehrt: Wenn die SOKA behauptet, Sie hätten einen Baubetrieb, und deswegen viel Geld von Ihnen fordert, endet damit oft der Ärger noch nicht. Vorliegend wurde sogar Anklage vom Strafrichter erhoben.
Unsere Mandantin war der Meinung, sie würde keinen Baubetrieb führen. Sie zahlte deswegen weniger Lohn als nach dem Baumindestlohn-Tarifvertrag vorgesehen. Sie ließ ihre Mitarbeiter auch keine Stundenzettel schreiben. Dies rief den Zoll auf den Plan, der wegen Unterschreitung des Bau-Mindestlohnes und Unterlassen der Aufzeichnungspflichten ein Bußgeld von 250.000,00 Euro verhängte. Nach Einspruch wurde eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt. Die Zeugen, die vor dem Arbeitsgericht schon einmal ausgesagt haben, durften dasselbe vor dem Strafrichter nochmals aussagen. Das Ergebnis: Freispruch!
Was ist eigentlich der Baumindestlohn und welche Arbeitgeber müssen ihn zahlen? Welche Verpflichtungen gehen damit einher? Antworten auf diese Fragen liefert Rechtsanwalt Thomas Pavel in diesem Video: