Buß­geld­be­scheid über 250.000,00 EUR ab­ge­wehrt

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Buß­geld­be­scheid über 250.000,00 EUR ab­ge­wehrt: Wenn die SO­KA be­haup­tet, Sie hät­ten ei­nen Bau­be­trieb, und des­we­gen viel Geld von Ih­nen for­dert, en­det da­mit oft der Är­ger noch nicht. Vorliegend wurde sogar Anklage vom Strafrichter erhoben.

Unsere Man­dan­tin war der Mei­nung, sie wür­de kei­nen Bau­be­trieb füh­ren. Sie zahl­te des­we­gen we­ni­ger Lohn als nach dem Bau­min­dest­lohn-Ta­rif­ver­trag vorgesehen. Sie ließ ih­re Mit­ar­bei­ter auch kei­ne Stun­den­zet­tel schrei­ben. Dies rief den Zoll auf den Plan, der we­gen Un­ter­schrei­tung des Bau-Min­dest­loh­nes und Un­ter­las­sen der Auf­zeich­nungs­pflich­ten ein Buß­geld von 250.000,00 Euro ver­häng­te. Nach Ein­spruch wur­de ei­ne um­fang­rei­che Be­wei­sauf­na­hme durch­ge­führt. Die Zeu­gen, die vor dem Ar­beits­ge­richt schon ein­mal aus­ge­sagt ha­ben, durf­ten das­sel­be vor dem Stra­frich­ter noch­mals aus­sa­gen. Das Ergebnis: Frei­spruch!

Was ist eigentlich der Baumindestlohn und welche Arbeitgeber müssen ihn zahlen? Welche Verpflichtungen gehen damit einher? Antworten auf diese Fragen liefert Rechtsanwalt Thomas Pavel in diesem Video:

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