
Abgestufte Arbeitnehmerhaftung: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast
Das LAG Niedersachsen hat Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung eines Zauns durch eine Schubkarre abgelehnt. Grundsätzlich gilt eine beschränkte Arbeitnehmerhaftung, da der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trage.






