Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgende neun Ratschläge beherzigen:

1. Ruhe bewahren – auch wenn es schwerfällt.

2. Unterschreiben Sie nichts ohne vorherige Beratung.

     Achtung: Ist ein Aufhebungsvertrag oder eine arbeitnehmerseitige Kündigung erst einmal unterschrieben, ist es meist zu spät!

3. Kein Geständnis bei verhaltensbedingter Kündigung ohne Rücksprache

      Achtung: Vor Abgabe der Stellungsname im Wege der Anhörung sollten Sie Ihren Rechtsanwalt um Rat fragen!

4. Klagefrist der Kündigungsschutzklage beachten!

     Ihnen bleiben nur drei Wochen ab Eingang der Kündigung.

5. Unterschrift unter der Kündigung und Vollmacht des Unterzeichners überprüfen!

     Auch hierbei hilft Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht.

6.  Vorsicht bei Freistellungserklärungen des Arbeitgebers!

    Widerruflich oder unwiderruflich, Abgeltung von Überstunden oder Urlaub, Rückgabe von Firmeneigentum

    – was ist alles bei der Abwicklung zu beachten?

7. Weiterarbeiten wie bisher – sonst droht eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.

     Oder im Falle einer Erkrankung rechtzeitig Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen.

8. Unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden!

     Wichtig: hierfür haben Sie i.d.R. nur drei Tage Zeit nach Erhalt der Kündigung.

9. Kämpfen Sie für Ihr Recht!

 

Egal, ob es Ihnen um den Erhalt Ihres Arbeitsplatz, eine lukrative finanzielle Lösung oder den schlechten Umgang Ihres Arbeitsgebers mit Ihnen geht – wir unterstützen Sie dabei, sich gegen die ungerechte Kündigung zur Wehr zu setzen! Ob Abfindung, längere Kündigungsfrist, ein besseres Arbeitszeugnis – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen!

Bei allen Fragen rund um die Kündigung, Arbeitslosengeld, Urlaub, Arbeitszeugnis und Krankmeldung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Keine Ihrer Fragen bleibt unbeantwortet. In dieser Situation sollten Sie einen Experten im Arbeitsrecht zur Unterstützung in Anspruch nehmen.

Rufen Sie unter der 0511-817061 an – Sie werden direkt mit unserem Experten zu einer kostenfreien Einschätzung verbunden. Oder richten Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 

Rückzahlungsvereinbarung

Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese wirksam ist?