Die Kanzlei Pavel hat vor dem LAG Hessen die Zurückweisung einer Berufung der SOKA-Bau in einem Verfahren mit einem Streitwert von 1.277.318,00 EUR erreicht. Das Landesarbeitsgericht bestätigte das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden.
Die SOKA-Bau konnte nicht nachweisen, dass die baugewerblichen Tätigkeiten der Arbeitnehmer unserer Mandantin überwogen haben. Insbesondere nahmen diese Transporttätigkeiten vor. Einen Nachweis darüber, dass arbeitszeitlich in erheblichem Umfang die angelieferten Brückenlager und Dehnungsfugenkosntruktionen verbaut wurden, konnte nicht geführt werden, weshalb die Berufung zurückzuweisen war. Die Revision wurde nicht zugelassen.
(Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 02.04.2019 – 12 Sa 439/17)