Trockenbauarbeiten sozialkassenfrei?

Wenn in Ihrem Betrieb Malertätigkeiten von Fachleuten des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden und dabei in erheblichem Umfang Trockenbauarbeiten anfallen, dann können bei Ihnen die

SOKA-Bau unterliegt im Berufungsverfahren

Die Kanzlei Pavel ist erneut vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht erfolgreich. Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass Sozialkassenbeiträge in Höhe von 131.109,05 EUR nicht bezahlt