Trockenbauarbeiten sozialkassenfrei?

You are currently viewing Trockenbauarbeiten sozialkassenfrei?
  • Beitrags-Kategorie:SOKA-BAU

Wenn in Ihrem Betrieb Malertätigkeiten von Fachleuten des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden und dabei in erheblichem Umfang Trockenbauarbeiten anfallen, dann können bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen, einen sokafreien Betrieb zu haben.

Auf unseren Tatsachenvortrag hin hat das zuständige Arbeitsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung aus dem März 2024 festgestellt, dass dann, wenn Trockenbauarbeiten von Malerfachleuten ausgeführt werden, diese Trockenbauarbeiten (auch) als Malerarbeiten zu deklarieren sind. Der Kniff daran ist, dass Betriebe, die überwiegend Malerarbeiten ausführen, nicht in die SOKA-Bau einzahlen müssen.

Trifft diese Ausnahme auch auf Sie zu? Wir prüfen es gern.