
BAG: Vergütungsanspruch von Zeitungszustellern auch an Feiertagen
Keine doppelte Abfindung Ein Arbeitsvertrag, welcher die Regelung beinhaltet, dass ein Zeitungszusteller zur Belieferung der Zeitungsabonennten von Montag bis einschließlich Samstag verpflichtet ist, als Arbeitstag