Sandstrahlarbeiten nicht sozialkassenpflichtig

Führt ein Unternehmen arbeitszeitlich überwiegend Sandstrahl- und Hochdruckwasserstrahlarbeiten aus, handelt es sich dabei um nicht bauliche Reinigungsarbeiten. Das Unternehmen ist daher nicht verpflichtet, Sozialkassenbeiträge abzuführen.

SOKA Check

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