68.804,00 EUR an Beiträgen verlangte die ULAK von unserer Mandantin für den Zeitraum März 2014 bis April 2018. Die ULAK hatte vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden jedoch keinen Erfolg. Die Kanzlei Pavel könnte das Unternehmen erfolgreich vor den Forderungen bewahren.
Das Arbeitsgericht Wiesbaden entschied, dass von den gewerblichen Arbeitnehmern unserer Mandantschaft arbeitszeitlich überwiegend landwirtschaftliche Arbeiten und Forstarbeiten erbracht wurden. Dabei hat unsere Mandantschaft Weide- und Grünflächen gepflegt und instand halten, Mäharbeiten ausgeführt, Heu geerntet und Vieh gehalten. Ergänzend wurden Drainagearbeiten für die landwirtschaftlich genutzten Flächen durchgeführt. Zudem wurde Holz gerückt, der Forstbestand gepflegt und Bäume gepflanzt sowie gefällt.