Die SOKA-Bau verklagte unseren Mandanten ursprünglich auf Zahlung von 57.078,00 EUR. Die Kanzlei PAVEL erwirkte nun, dass die Klage von der SOKA-Bau auf 3.086,81 EUR reduziert wurde – um fast 95 Prozent des ursprünglich geforderten Betrags.
Da die Arbeitnehmer unseres Mandanten fast ausschließlich Natursteinarbeiten durchführen und der Betrieb somit dem Steinmetzhandwerk zuzuordnen ist, wird die Klage vermutlich insgesamt abgewiesen werden. Ein Urteil steht jedoch noch aus.
(Arbeitsgericht Wiesbaden – Az. 3 Ca 45/19 SK)