Pavel Rechtsanwälte erneut vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich: Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass SOKA Bau Beiträge in Höhe von 99.568,00 EUR nicht bezahlt werden müssen. Für einen Zeitraum von insgesamt 4 1/2 Jahren sollten für vier gewerbliche Arbeitnehmer Sozialkassenbeiträge entrichtet werden. Für den Betrieb, dessen Arbeitnehmer im Auftrag einer großen Wohnungsbaugesellschaft arbeitszeitlich überwiegend Fenster inspizieren, diese warten und mithilfe von Öl gängig machen und lediglich in einem geringeren Maße Reparatur- und Einbauarbeiten ausführen, bestand demnach keine SOKA Bau Pflicht. Zwischen den Parteien war bis zum Schluss streitig, ob die Wartung, also das Einstellen das Fenster, als baulich zu werten ist. Darüber hinaus wurde von der SOKA-Bau vorgetragen, dass sämtliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten als Zusammenhangstätigkeiten zu späteren Reparaturarbeiten zu werten seien, obgleich nur zu einem sehr geringen Anteil infolge der Wartung auch Reparaturen notwendig wurden. Die 19. Kammer folgte unseren Ausführungen und wies mit Urteil vom 09.06.2020 die Berufung auf Kosten der SOKA-BAU zurück und ließ die Revision nicht zu.