Fristlose Kündigung bei gefälschtem Genesenennachweis gerechtfertigt
Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Urteil festgestellt, dass die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises eine fristlose Kündigung rechtfertigt.