Auch das LAG Baden-Württemberg hält die Kündigung eines Daimler – Mitarbeiters aufgrund einer rassistischen Beleidigung gegenüber einem türkischen Kollegen für rechtmäßig. Das geht aus einem entsprechenden Urteil des Gerichts vom 05.12.2019 hervor.
Grund der Kündigung im Sommer 2018 waren islamfeindliche Bilder, die der schwerbehinderte 46-jährige seinem türkischen Kollegen per WhatsApp zugesandt hatte.
Nach Angaben des gekündigten Mitarbeiters handelte es sich dabei jedoch nicht um Beleidigungen. Vielmehr seien die Nachrichten als Satire gemeint gewesen. Darüber hinaus habe der türkische Kollege sogar darum gebeten ihm die Botschaften zukommen zu lassen. Anschließend soll er diese gegen den ehemaligen Mitarbeiter und einen weiteren Kollegen verwendet haben, weil diese ihn für die schlechte Leistung ihres Dreier-Teams verantwortlich gemacht hatten.
Das LAG Baden-Württemberg begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei den verschickten Nachrichten um massive Beleidigungen des türkischen Kollegen handele, welche darüber hinaus menschenverachtend und nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar seien.
Auf die Argumentation des Klägers käme es nicht an, weil bereits die versandten Nachrichten allein ausreichen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Kündigung nach ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung fristgerecht erklärt wurde.
(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2019 – 17 Sa 3/19)