Weihnachtsgeld bei Kündigung? Habe ich dann noch Anspruch auf eine Prämie? Was gibt es zu beachten? Wann erlischt der Anspruch. Fragen und Antworten zu Gratifikationen nach einer Kündigung.

  1. Erlischt der Anspruch auf Prämien im Falle einer Kündigung?

    Der Anspruch auf Prämien oder Provisionen besteht grundsätzlich nur dann, wenn er arbeitsvertraglich vereinbart oder durch eine zusätzliche Vereinbarung vom Arbeitgeber versprochen wurde. Werden die vereinbarten Ziele erreicht, steht es diesem Anspruch auch nicht entgegen, wenn zwischenzeitlich die Kündigung ausgesprochen wird.

  2. Was sind sog. „Stichtagsklauseln“?

    Darunter versteht man bestimmte Klauseln, wonach der Anspruch auf Prämien oder Provisionen nur bestehen soll, wenn das entsprechende Arbeitsverhältnis zum Stichtag ungekündigt ist.
    Solche Klauseln sind jedoch unzulässig, wenn mit der betroffenen Zahlung zumindest auch die erbrachte Leistung des Arbeitnehmers im abgelaufenen Kalenderjahr prämiert werden soll – und zwar unabhängig von der Kündigung.

  3. Besteht ein Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld bei fristloser Kündigung?

    Besteht ein Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld bei fristloser Kündigung?
    Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich mangels eines gesetzlichen Anspruches nur aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund einer sog. betrieblichen Übung ergeben.
    Grund für die Zahlung von Weihnachtsgeld kann zum einen die Betriebstreue sein, zum anderen die Belohnung der während des abgelaufenen Jahres verrichteten Arbeit. Spielen beide Gründe eine Rolle liegt ein sog. Mischcharakter vor. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes erhalten die Arbeitnehmer in diesem Fall trotz (fristloser) Kündigung Weihnachtsgeld, wenn ggf. auch nur anteilig.
    Soll dagegen nur die Betriebstreue belohnt werden, dann kann die Zahlung von Weihnachtsgeld zulässig mit der oben genannten Stichtagsklausel verbunden werden. Dann steht die (fristlose) Kündigung dem Anspruch auf Weihnachtsgeld entgegen.
    Probleme können sich auch im Falle der betrieblichen Übung ergeben. Wenn ein Arbeitgeber drei Mal hintereinander Weihnachtsgeld ausbezahlt, kann sich daraus ein Anspruch des Arbeitnehmers für die folgenden Jahre ergeben. Das gilt nicht wenn sich der Arbeitgeber vorbehält die Zahlung freiwillig (sog. Freiwilligkeitsvorbehalt) und einmalig vorzunehmen. Dann erhält der Arbeitnehmer auch kein Weihnachtsgeld bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

  4. Was versteht man unter Urlaubsgeld?

    Zunächst ist hier zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld zu unterscheiden. Jeder Arbeitnehmer hat gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Der im Zeitraum des gesetzlich gewährten Urlaubes gezahlte Lohn nennt sich Urlaubsentgelt, während Urlaubsgeld eine Sonderzahlung des Arbeitgebers ist, welche sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergibt.