
Keine Beitragspflicht: Mischbetrieb erfolgreich gegen SOKA-Bau
Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit

Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit

Thomas PavelRechtsanwalt Fachanwalt für ArbeitsrechtUrsula LökenRechtsanwältinJulian BrommerRechtsanwalt Fachanwalt für ArbeitsrechtVincent SpaetheRechtsanwalt Previous slide Next slide Forderungen der SOKA-Bau abwehren! Die SOKA-Bau ist an Sie herangetreten?

Der Betrieb, der überwiegend Fassaden und Dächer sowie Höfe reinigt und in geringem Umfang Bautenschutzarbeiten ausführt, ist nicht sozialkassenpflichtig.

Die ULAK nahm das von der Kanzlei Pavel vertretene Unternehmen mehrfach auf Beitragszahlung, zuletzt in Höhe von 177.697,00 EUR, in Anspruch. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied