ULAK unterliegt im Berufungsverfahren: Mandant muss 177.697,00 EUR nicht bezahlen

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Die ULAK nahm das von der Kanzlei Pavel vertretene Unternehmen mehrfach auf Beitragszahlung, zuletzt in Höhe von 177.697,00 EUR, in Anspruch. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied im Berufungsverfahren, dass im Betrieb unserer Mandantschaft keine Tätigkeiten ausgeführt wurden, die eine Sozialkassenpflicht auslösen würden.

Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15.09.2020 – 12 Sa 1275/19 SK