93%-iger Sieg: Sozialkassenpflicht wird für jedes Kalenderjahr geprüft
Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben
Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben
Unsere Mandantschaft ist ein Metallbau-Betrieb und stellt in der eigenen Werkstatt Leichtmetall-Elemente für Einhausungen, Metallgeländer und Aluminiumfenster her. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) hielt unsere
Erfolgreich konnten wir für einen Mischbetrieb zunächst Ansprüche der SOKA-Bau und anschließend Forderungen der Malerkasse abwehren. Nicht jeder Mischbetrieb ist bei einer der Kassen beitragspflichtig
SOKA verlangt Verzugszinsen? Die Forderung muss nicht berechtigt sein! Unser Mandant zahlte SOKA-Beiträge zu spät. Die SOKA verlangte Zinsen. Eigentlich eine klare Sache? Mitnichten! Hier
Erneut positive Nachrichten hinsichtlich eines unserer Mandanten. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnte die Kanzlei Pavel nachweisen, dass die Mandantschaft überwiegend Malerarbeiten ausführt.
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) verlangte 20.042,00 EUR an Sozialkassenbeiträgen von unserem Mandanten für den Zeitraum Februar 2016 bis Mai 2018. Nach durchgeführter
Die Kanzlei Pavel ist erneut vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht erfolgreich. Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass Sozialkassenbeiträge in Höhe von 131.109,05 EUR nicht bezahlt
68.804,00 EUR an Beiträgen verlangte die ULAK von unserer Mandantin für den Zeitraum März 2014 bis April 2018. Die ULAK hatte vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden
394.647,00 EUR an Beiträgen verlangte die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) von unserer Mandantin u.a. für Blechverkleidungsarbeiten an industriellen Anlagen. Allerdings konnte die Kanzlei Pavel das
Die ULAK nahm das von der Kanzlei Pavel vertretene Unternehmen in Höhe von 118.964,00 EUR in Anspruch. Das Arbeitsgericht Wiesbaden entschied jedoch, dass unsere Mandantschaft