
Keine Beitragspflicht: Mischbetrieb erfolgreich gegen SOKA-Bau
Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit

Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit

Zu Unrecht wurde unsere Mandantin, deren Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend Sprinkleranlagen installierten, von der SOKA-Bau auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. Mit dem Ergebnis: Forderungen

Die ULAK begehrte im Klageverfahren von unserem Mandanten 119.427,73 EUR. Wir konnten die Forderung zu einem großen Teil abwehren, weil die Ansprüche von der ULAK

Rohrleitungsarbeiten, die bei Wartungs- und Reparaturarbeiten von Industrieanlagen anfallen, führen nicht zur Sozialkassenpflicht. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Arbeiten, der hier im Anlagenbau liegt. Oftmals

Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben

Unsere Mandantschaft ist ein Metallbau-Betrieb und stellt in der eigenen Werkstatt Leichtmetall-Elemente für Einhausungen, Metallgeländer und Aluminiumfenster her. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) hielt unsere

Erfolgreich konnten wir für einen Mischbetrieb zunächst Ansprüche der SOKA-Bau und anschließend Forderungen der Malerkasse abwehren. Nicht jeder Mischbetrieb ist bei einer der Kassen beitragspflichtig

SOKA verlangt Verzugszinsen? Die Forderung muss nicht berechtigt sein! Unser Mandant zahlte SOKA-Beiträge zu spät. Die SOKA verlangte Zinsen. Eigentlich eine klare Sache? Mitnichten! Hier

Erneut positive Nachrichten hinsichtlich eines unserer Mandanten. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnte die Kanzlei Pavel nachweisen, dass die Mandantschaft überwiegend Malerarbeiten ausführt.

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) verlangte 20.042,00 EUR an Sozialkassenbeiträgen von unserem Mandanten für den Zeitraum Februar 2016 bis Mai 2018. Nach durchgeführter