Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) verlangte 20.042,00 EUR an Sozialkassenbeiträgen von unserem Mandanten für den Zeitraum Februar 2016 bis Mai 2018. Nach durchgeführter Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass es sich um ein Unternehmen des Malerhandwerks handelte, das nicht verpflichtet ist Bausozialkassenbeiträge zu zahlen.
Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden – 11 Ca 77/18 SK