Kein Verfall von Urlaubsansprüchen – wenn Arbeitgeber nicht ausdrücklich darauf hinweist
Am 09.04.2019 entschied das Landesarbeitsgericht Köln (LAG), dass ein Urlaubsanspruch nur verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Urlaubsanspruch und dessen Verfallsfrist belehrt hat.