
Verzugszinsforderung unbegründet
SOKA verlangt Verzugszinsen? Die Forderung muss nicht berechtigt sein! Unser Mandant zahlte SOKA-Beiträge zu spät. Die SOKA verlangte Zinsen. Eigentlich eine klare Sache? Mitnichten! Hier
SOKA verlangt Verzugszinsen? Die Forderung muss nicht berechtigt sein! Unser Mandant zahlte SOKA-Beiträge zu spät. Die SOKA verlangte Zinsen. Eigentlich eine klare Sache? Mitnichten! Hier
Der BGH hat klargestellt, dass der Rechtsgrundsatz „keine Strafe ohne Gesetz“ auch für Verstöße im Sozialkassenverfahren für eine mögliche Strafbarkeit wegen Betruges gilt. Der Angeklagte
Die meisten Bauträger sind nicht sozialkassenpflichtig, da ihre wesentlichen Tätigkeiten wie Planungsarbeiten, Auftragsvergabe, Vertrieb, Baustellenbesichtigung, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und sonstigen Verwaltungsaufgaben laut Bundesarbeitsgericht (BAG) als nicht baulich einzuordnen
Thomas PavelRechtsanwalt Fachanwalt für ArbeitsrechtDr. Stephan MeyerRechtsanwalt, M.A.Ursula LökenRechtsanwältinJulian BrommerRechtsanwalt Fachanwalt für ArbeitsrechtAndré KrauseJurist Previous Next Forderungen der SOKA-Bau abwehren! Die SOKA-Bau ist an Sie
Rechtsanwältin Löken vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht und Zivilrecht Frau Rechtsanwältin Löken hat Ihr Studium der Rechtswissenschaften 2006 erfolgreich abgeschlossen. Ihr Studienschwerpunkt lag im Vertrags-
Die Urlaubskasse (ULAK) der SOKA-Bau hat einen Betrieb für die Jahre 2012 bis 2017 mit insgesamt gut 144.000,00 Euro Beitragsansprüche verklagt. Im erstinstanzlichen Verfahren hat
Erneut positive Nachrichten hinsichtlich eines unserer Mandanten. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnte die Kanzlei Pavel nachweisen, dass die Mandantschaft überwiegend Malerarbeiten ausführt.
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) verlangte 20.042,00 EUR an Sozialkassenbeiträgen von unserem Mandanten für den Zeitraum Februar 2016 bis Mai 2018. Nach durchgeführter
Der Betrieb, der überwiegend Fassaden und Dächer sowie Höfe reinigt und in geringem Umfang Bautenschutzarbeiten ausführt, ist nicht sozialkassenpflichtig.
Die Kanzlei Pavel ist erneut vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht erfolgreich. Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass Sozialkassenbeiträge in Höhe von 131.109,05 EUR nicht bezahlt