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Sozialkasse

Installation von Sprinkleranlagen nicht sozialkassenpflichtig

Zu Unrecht wurde unsere Mandantin, deren Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend Sprinkleranlagen installierten, von der SOKA-Bau auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. Mit dem Ergebnis: Forderungen

Rolladen- Bau und Reparatur in eigener Werkstatt sozialkassenfrei

Unsere Mandantin, ein Rollladen- und Sonnenschutztechniker, das Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierung anbietet wurde von der SOKA-Bau auf Zahlung von 120.221,- Euro in Anspruch genommen. Bereits

Fast 120.000 Euro Sozialkassenbeitrags-Forderung: Berufung der ULAK scheitert!

Nachdem die SOKA-Bau von unserer Mandantin zunächst Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in sechsstelliger Summe klageweise geltend machte, verurteilte das Arbeitsgericht Wiesbaden die Firma zur Zahlung. Daraufhin

Reparaturarbeiten in Industrieanlagen nicht sozialkassenpflichtig

Rohrleitungsarbeiten, die bei Wartungs- und Reparaturarbeiten von Industrieanlagen anfallen, führen nicht zur Sozialkassenpflicht. Entscheidend ist der Schwerpunkt der Arbeiten, der hier im Anlagenbau liegt. Oftmals

Montagearbeiten von Fachkräften sind Elektroinstallationsarbeiten

Unser Mandant führt einen Betrieb, der elektrische Zugangsanlagen wie Türen, Tore und Schleusen montiert, installiert und repariert sowie wartet. Nun wurde ausgeurteilt, dass die Montagearbeiten

Sozialkassenbeiträge wegen Verjährung nicht zu zahlen!

Die ULAK be­gehrte im Kla­ge­ver­fah­ren von un­se­rem Man­danten 119.427,73 EUR. Wir konn­ten die For­de­rung zu ei­nem gro­ßen Teil ab­weh­ren, weil die An­sprü­che von der ULAK

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