
Keine Sozialkassenbeiträge für überwiegende Maler- und Lackiertätigkeiten
Erneut positive Nachrichten hinsichtlich eines unserer Mandanten. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnte die Kanzlei Pavel nachweisen, dass die Mandantschaft überwiegend Malerarbeiten ausführt.