
Erneuter Erfolg gegen Volkswagen: Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat erneut eine Klage der Volkswagen AG auf Rückzahlung von Studiengebühren sowie Gehältern und Einmalzahlungen während des Studiums des Arbeitnehmers abgewiesen. Der



