Aktuelles aus dem Bereich Soka-Bau
Hier finden Sie die aktuellen Meldungen und Erfolge der Kanzlei Pavel im Bereich Soka-Bau. Viele der Klagen konnten wir erfolgreich abweisen.
Die meisten Bauträger sind nicht sozialkassenpflichtig, da ihre wesentlichen Tätigkeiten wie Planungsarbeiten, Auftragsvergabe, Vertrieb, Baustellenbesichtigung, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und sonstigen Verwaltungsaufgaben laut Bundesarbeitsgericht (BAG) als nicht baulich einzuordnen sind. Die eigentlichen baulichen Arbeiten…
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Bauträger-Tätigkeiten nicht baulich – Arbeiten der Angestellten einzeln zu prüfen
Thomas PavelRechtsanwalt Fachanwalt für ArbeitsrechtDr. Stephan MeyerRechtsanwalt, M.A.Ursula LökenRechtsanwältinJulian BrommerRechtsanwalt Fachanwalt für ArbeitsrechtAndré KrauseJurist Voriger Nächster Forderungen der SOKA-Bau abwehren! Die SOKA-Bau ist an Sie herangetreten? Möglicherweise haben Sie sogar…
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SOKA-Bau Start
Die Urlaubskasse (ULAK) der SOKA-Bau hat einen Betrieb für die Jahre 2012 bis 2017 mit insgesamt gut 144.000,00 Euro Beitragsansprüche verklagt. Im erstinstanzlichen Verfahren hat der Betrieb dieses Verfahren, nachdem…
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SOKA-Bau verliert im Berufungsverfahren über 66.000,00 EUR
Erneut positive Nachrichten hinsichtlich eines unserer Mandanten. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnte die Kanzlei Pavel nachweisen, dass die Mandantschaft überwiegend Malerarbeiten ausführt.
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Keine Sozialkassenbeiträge für überwiegende Maler- und Lackiertätigkeiten
Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) verlangte 20.042,00 EUR an Sozialkassenbeiträgen von unserem Mandanten für den Zeitraum Februar 2016 bis Mai 2018. Nach durchgeführter Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass…
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Klage der ULAK vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden über 20.042,00 EUR abgewiesen
Die Kanzlei Pavel ist erneut vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht erfolgreich. Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass Sozialkassenbeiträge in Höhe von 131.109,05 EUR nicht bezahlt werden müssen. Für das Unternehmen,…
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SOKA-Bau unterliegt im Berufungsverfahren
68.804,00 EUR an Beiträgen verlangte die ULAK von unserer Mandantin für den Zeitraum März 2014 bis April 2018. Die ULAK hatte vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden jedoch keinen Erfolg. Die Kanzlei…
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ULAK unterliegt vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden: Klage über 68.804,00 EUR abgewiesen
394.647,00 EUR an Beiträgen verlangte die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) von unserer Mandantin u.a. für Blechverkleidungsarbeiten an industriellen Anlagen. Allerdings konnte die Kanzlei Pavel das Unternehmen vor den Forderungen bewahren.…
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Arbeitsgericht Wiesbaden: Klage der ULAK über 394.647,00 EUR abgewiesen
Die ULAK nahm das von der Kanzlei Pavel vertretene Unternehmen in Höhe von 118.964,00 EUR in Anspruch. Das Arbeitsgericht Wiesbaden entschied jedoch, dass unsere Mandantschaft überwiegend Maler- und Lackierertätigkeiten ausübt…
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ULAK unterliegt vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden: Mandantschaft muss 118.964,00 EUR nicht bezahlen
Die ULAK nahm das von der Kanzlei Pavel vertretene Unternehmen mehrfach auf Beitragszahlung, zuletzt in Höhe von 177.697,00 EUR, in Anspruch. Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied im Berufungsverfahren, dass im Betrieb…
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ULAK unterliegt im Berufungsverfahren: Mandant muss 177.697,00 EUR nicht bezahlen