Zum Inhalt springen
  • SOKA-Bau / ULAK
    • SOKA-Bau/ULAK für Einsteiger
    • SOKA-Bau-Pflicht
    • SOKA-Bau Beiträge
    • SOKA Check
    • SOKA-Bau Beratung & Hilfe
    • Rechtsanwalt einschalten?
  • Arbeitsrecht
    • Kündigung erhalten – was tun?
    • Rückforderung von Fortbildungskosten
    • Kündigungsschutzklage
    • Betriebsbedingte Kündigung
    • Krankheitsbedingte Kündigung
    • Arbeitsrecht Aktuelles
  • Rechtsanwälte
    • Rechtsanwalt Thomas Pavel
    • Rechtsanwalt Julian Brommer
    • Rechtsanwältin Ursula Löken
    • Rechtsanwalt Vincent Spaethe
  • Aktuelles
  • SOKA-Bau / ULAK
    • SOKA-Bau/ULAK für Einsteiger
    • SOKA-Bau-Pflicht
    • SOKA-Bau Beiträge
    • SOKA Check
    • SOKA-Bau Beratung & Hilfe
    • Rechtsanwalt einschalten?
  • Arbeitsrecht
    • Kündigung erhalten – was tun?
    • Rückforderung von Fortbildungskosten
    • Kündigungsschutzklage
    • Betriebsbedingte Kündigung
    • Krankheitsbedingte Kündigung
    • Arbeitsrecht Aktuelles
  • Rechtsanwälte
    • Rechtsanwalt Thomas Pavel
    • Rechtsanwalt Julian Brommer
    • Rechtsanwältin Ursula Löken
    • Rechtsanwalt Vincent Spaethe
  • Aktuelles
0511 817061

Arbeitszeiterfassung

LAG München: Betriebsrat hat Initiativrecht bei Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung

Initiativrecht bei Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung: Betriebsräten steht ein Initiativrecht in Bezug auf die Ausgestaltung der Arbeitszeitzerfassung zu.  Das LAG München hatte über den Antrag eines

Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen

Grundsätzlich sprechen sich Betriebsräte eher gegen eine elektronische Zeiterfassung aus, da sie die Kontrolle der Arbeitnehmer erweitert. Jedoch können auch die Beschäftigten ein Interesse an

Europäischer Gerichtshof verflichtet zur Arbeitszeiterfassung – Furcht vor Rückkehr der Stechuhr

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 14.5.2019 verpflichtet den Arbeitgeber zur Einrichtung eines Arbeitszeiterfassungssystems Das Urteil einer spanischen Gewerkschaft gegen eine spanische Niederlassung hat

Hinüberstraße 4
30175 Hannover

0511 – 81 70 61
0511 – 283 45 81

E-Mail:
info@kanzlei-pavel.de
www.kanzlei-pavel.de

Facebook-f
Cookie Einstellungen ändern
© Copyright 2020 Kanzlei Pavel Hannover

Über uns

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Rechtsbereiche

  • SOKA-Bau
  • Arbeitsrecht

Bewertungen

  • Kanzlei Pavel bei Google bewerten

  • →
  • Nachricht an uns

    Contact Form

  • E-Mail E-Mail
  • Telefon
  • SOKA Check Zum kostenlosen SOKA Check