Brandschutz-Türen: Servicearbeiten nicht sozialkassenpflichtig

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Außergerichtlicher Erfolg gegen die SOKA-Bau: Ein Unternehmen wurde von der SOKA-Bau zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen herangezogen. Aufgrund der Anzahl an beschäftigten Arbeitnehmern drohten Forderungen von bis zu 700.000,- Euro. Pavel Rechtsanwälte konnten erreichen, dass die SOKA-Bau einlenkt und keine Beitragsforderungen mehr erhebt.

Das Unternehmen bietet Service-Leistungen rund um Brandschutztüren an. Der Betrieb beschäftigt 20 Mitarbeiter, weswegen eine SOKA-Forderung im Bereich von 700.000,- Euro. zu befürchten war. Nachdem Pavel Rechtsanwälte die Tätigkeiten im Einzelnen unter Zeitangaben dargestellt und rechtliche eingeordnet hatte, hat die SOKA mit einem Schreiben vom 04.08.2023 geantwortet, dass es für den Betrieb keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren gibt. Es lohnt sich, bereits aktiv zu werden, wenn die SOKA außergerichtlich an ein Unternehmen herantritt, um Zeit und Kosten zu sparen und eine aufwendige gerichtliche Beweisaufnahme mit Vernehmung der Arbeitnehmer zu verhindern.