Die ULAK verlangt von unserer Mandantin Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von 65.398,00 EUR für die Jahre 2012 bis 2017. Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass reine Kabelverlegearbeiten nicht sokapflichtig sind. Die Klage der ULAK/SOKA-BAU wurde nach einer Beweisaufnahme abgewiesen.
(ArbG Berlin, Urteil vom 31.01.2019, Az. 15 Ca 80092/18)