Die ULAK verlangte von unserer Mandantin in mehreren Verfahren Sozialkassenbeiträge in Höhe von insgesamt zirka 285.000,00 EUR. Nach durchgeführter Beweisaufnahme hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, dass Funktionalitätsprüfungen in großen Tanklageranlagen sowie technologische Dienstleistungen in Bezug auf industrielle Rohrleitungen keine sokapflichtigen Tätigkeiten sind. Nachdem die Klage der ULAK über 209.965,00 EUR abgewiesen wurde, hat die ULAK die übrigen Klagen zurückgenommen (ArbG Berlin, 61 Ca 80003/17).