SOKA Bau Pflicht wurde abgelehnt: Deshalb war der 08.04.2020 für zwei Mandanten der Kanzlei Pavel ein besonders schöner Tag – sie erhielten von der SOKA Bau den abgebildeten Brief.
Darin informiert die SOKA Bau mit Bedauern darüber, dass unsere Mandanten „leider“ nicht die Voraussetzungen erfüllen, um am Sozialkassenverfahren der SOKA-Bau teilzunehmen. Dieses „leider“ entspricht der Perspektive der SOKA-Bau und sicherlich nicht der Perspektive unserer Mandanten.
Ein Mandant montiert Rollläden und anderen Sonnenschutz. In diesem Falle war die SOKA-Bau also davon zu überzeugen, dass für die Montage von Rollläden und Sonnenschutz keine Sokabaupflicht besteht.
Bei der zweiten Mandantin hatte sich deren Geschäftsführer zunächst selbst an die SOKA-Bau gewandt. Er stellte seinen Betrieb dar und erhielt die Information, er sei sozialkassenpflichtig. Da der Betrieb mit acht Mitarbeitern schon seit mehreren Jahren existiert, wären die Forderungen der SOKA sechsstellig gewesen. Der Betrieb bietet Handel- und Bauüberwachung an, was in diesem Falle – zum Glück unseres Mandanten – nicht sozialkassenpflichtig war.
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