SOKA-Bau verliert im Berufungsverfahren über 66.000,00 EUR

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Die Urlaubskasse (ULAK) der SOKA-Bau hat einen Betrieb für die Jahre 2012 bis 2017 mit insgesamt gut 144.000,00 Euro Beitragsansprüche verklagt. Im erstinstanzlichen Verfahren hat der Betrieb dieses Verfahren, nachdem die Forderung von der ULAK auf gut 66.000,00 Euro reduziert wurde, nach durchgeführter Beweiswürdigung verloren. Diese hat ergeben, dass nicht wie behauptet überwiegend bauliche Montagearbeiten und Estricharbeiten ausgeführt wurden, sondern nicht bauliche Tätigkeiten wie Bodenbelagsarbeiten.

Mit dem Argument, dass die Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts Wiesbaden fehlerhaft sei, hat die ULAK dann gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat festgestellt, dass die Bewertung und Beurteilung der Zeugenaussagen in der ersten Instanz durch das Arbeitsgericht Wiesbaden korrekt durchgeführt war und auch das Urteil in der ersten Instanz damit rechtsfehlerfrei war.

(Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23.07.2021 – 9 Sa 504/20 SK)