
93%-iger Sieg: Sozialkassenpflicht wird für jedes Kalenderjahr geprüft
Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben
Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben
Die Montage von Doppelböden ist grundsätzlich eine sozialkassenpflichtige Tätigkeit. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden. Etwas anderes gilt laut eines Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden aus
In der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) siegte das Unternehmen gegen die SOKA-Bau, welche für den Bau von Tiny Houses Sozialkassenbeiträge verlangte. Da
Hilfs- und Nebentätigkeiten, die der sachgemäßen Erbringung einer Haupttätigkeit dienen, sind diesen als sogenannte Zusammenhangstätigkeiten zuzurechnen. In sozialkassenrechtlicher Hinsicht bedeutet dies, dass Hilfs- und Nebentätigkeiten,
Erfolgreich konnten wir für einen Mischbetrieb zunächst Ansprüche der SOKA-Bau und anschließend Forderungen der Malerkasse abwehren. Nicht jeder Mischbetrieb ist bei einer der Kassen beitragspflichtig
Führt ein Unternehmen arbeitszeitlich überwiegend Sandstrahl- und Hochdruckwasserstrahlarbeiten aus, handelt es sich dabei um nicht bauliche Reinigungsarbeiten. Das Unternehmen ist daher nicht verpflichtet, Sozialkassenbeiträge abzuführen.
Ein Unternehmen führt überwiegend die Montage von Toranalagen aus und wurde auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. In der ersten Instanz wurde der Klage
Der Einbau von Fenstern und Türen ist grundsätzlich eine bauliche Tätigkeit des Trocken- und Montagebaus. Trotzdem hat das Arbeitsgericht Wiesbaden nunmehr entschieden, dass ein Betrieb,
Erneut positive Nachrichten hinsichtlich eines unserer Mandanten. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnte die Kanzlei Pavel nachweisen, dass die Mandantschaft überwiegend Malerarbeiten ausführt.
Der Betrieb, der überwiegend Fassaden und Dächer sowie Höfe reinigt und in geringem Umfang Bautenschutzarbeiten ausführt, ist nicht sozialkassenpflichtig.