Betriebsinhaber muss für Ausnahmegewerk keinen Gesellenbrief haben
Unser Mandant, ein kleiner Heizungs- und Lüftungsbauerbetrieb, wurde von der SOKA-Bau zur Beitragszahlung aufgefordert und schließlich von der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) vor dem Arbeitsgericht