In der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) siegte das Unternehmen gegen die SOKA-Bau, welche für den Bau von Tiny Houses Sozialkassenbeiträge verlangte. Da diese jedoch wie Wohnmobile eine Straßenzulassung haben, sind sie gerade nicht als Bauwerke im Sinne des VTV zu qualifizieren, so das LAG.
Das von den Pavel Rechtsanwälten vertretene Unternehmen baut im Wendland mobile Wohnhäuser, sog. Tiny Houses, die transportabel sind und eine Straßenzulassung haben. Zwar seien Montagearbeiten, Holzbauarbeiten und Elektroinstallationsarbeiten ausgeführt worden, aber eben nicht an Bauwerken im Tarifsinne. Anders als das Arbeitsgericht Wiesbaden überzeugte diese Auffassung das Landesarbeitsgericht in Frankfurt.
Insbesondere der Vergleich mit dem Bau von Wohnwagen hält das Gericht für entscheidend, da diese sich in Bezug auf Länge, Breite, Gewicht, Versicherungspflicht, TÜV-Zulassung und straßenverkehrsrechtliche Zulassung nicht wesentlich von den von den Beklagten angebotenen Tiny Houses unterscheiden. Die Argumentation der SOKA-Bau, Tiny Houses würden dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt und Wohnwagen nur temporär, sei eine bloße Annahme und letztlich nicht ausschlaggebend. So ständen auf diversen Campingplatzen die Wohnwagen jahrelang, ohne bewegt zu werden und werden von Dauercampern bewohnt.
Die SOKA-Bau ist gegen das Urteil in Revision gegangen. Das Verfahren ist nun vor dem Bundesarbeitsgericht anhängig, wir werden über den weiteren Verlauf berichten.
(Urteil des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 04.04.2023 – 12 Sa 577/22 SK)