Keine SOKA Bau Beiträge für überwiegende Maler- und Lackierertätigkeiten

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Wieder mal eine positive Nachricht hinsichtlich eines unserer Mandanten. Es wurde bereits außergerichtlich erfolgreich vorgetragen, dass überwiegend Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks ausgeübt wurden und der Mandant somit keine SOKA Bau Beiträge bis einschließlich rückwirkend 2016 zahlen muss.