93%-iger Sieg: Sozialkassenpflicht wird für jedes Kalenderjahr geprüft

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Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben die Sozialkassenpflicht in Abrede gestellt, weswegen es zu einer Beweisaufnahme gekommen ist. 

Das Ergebnis: Für einen Monat im Kalenderjahr 2019 war unser Mandant sozialkassenpflichtig, für die gesamten Kalenderjahre 2020 und 2021 jedoch nicht.

Die Verurteilung durch das Arbeitsgericht Wiesbaden zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für einen Monat fußte dabei auf die Aussage eines Zeugen, von dem sich unser Mandant im Streit getrennt hat. Dies genügte dem Gericht aber nicht, um die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage anzuzweifeln. 

Die weitere Beweisaufnahme lief zu Gunsten des Mandanten: für die Jahre 2020 und 2021 wurde bestätigt, dass weit überwiegend keine baulichen Tätigkeiten ausgeführt wurden.

(Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden – Az. 7 Ca 313/21 SK)