Arbeitsgericht Berlin: Klage der SOKA über 58.199,20 EUR abgewiesen

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Die Kanzlei Pavel hat in einem Verfahren, das die SOKA-BAU gegen unseren Mandanten geführt hat, zunächst die ursprüngliche Klageforderung von 89.368,00 EUR auf 58.199,20 EUR reduzieren können. Die ULAK vertrat die Rechtsansicht, dass im Betrieb unseres Mandanten arbeitszeitlich überwiegend Rohrleitungsbauarbeiten durchgeführt würden. Tatsächlich wurden im Betrieb des Mandanten nur zu einem sehr geringen Arbeitszeitanteil Rohrleitungen verlegt. Die übrigen Arbeiten waren keine Arbeiten, die eine SOKA-Pflicht begründen würden. Die Klage wurde folgerichtig abgewiesen.

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