Die Klage der SOKA-Bau über ursprünglich sogar 78.038 EUR wurde nach der Beweisaufnahme vom Arbeitsgericht Wiesbaden abgewiesen. Die Arbeitnehmer des von der Kanzlei PAVEL vertretenen Betriebes fertigten Kunststeinwände, zeitlich überwiegend waren sie jedoch im Messebau tätig sowie schulten Raumausstatter.
(Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil vom 14.05.2019 – 12 Ca 62/18 SK)