SOKA-Bau unterliegt im Berufungsverfahren

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Die Kanzlei Pavel ist erneut vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht erfolgreich. Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass Sozialkassenbeiträge in Höhe von 131.109,05 EUR nicht bezahlt werden müssen. Für das Unternehmen, das zeitlich überwiegend Leckage Ortung betreibt, Malerarbeiten durchführt sowie Trocknungsgeräte vermietet, bestand demnach keine SOKA-Bau Pflicht. Die 9. Kammer wies mit Urteil vom 04.02.2021 die Berufung auf Kosten der SOKA-Bau zurück und ließ die Revision nicht zu.

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