Die Klage der SOKA-BAU über 42.032,13 EUR wurde nach einer durchgeführten Beweisaufnahme vom Arbeitsgericht Wiesbaden abgewiesen. Die Behauptung der SOKA-BAU, dass in dem Betrieb überwiegend Fliesenverlegearbeiten ausgeführt wurden, hat sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Die Klage wurde folgerichtig abgewiesen.
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