In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Berlin konnte die Kanzlei PAVEL nachweisen, dass der Betrieb als Landschaftsbauerbetrieb nicht sozialkassenpflichtig ist. Die Klage der ULAK über 7.468,00 EUR wurde daher abgewiesen.
(Arbeitsgericht Berlin, 08.08.2019 – 66 Ca 80640/18; 66 Ca 80029/19)
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