Außergerichtlicher Erfolg: Lüftungsanlagen-Betrieb nicht sokapflichtig

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Die SOKA-BAU wollte unseren Mandanten verpflichten, Sozialkassenbeiträge für seine Mitarbeiter abzuführen. Die KANZLEI PAVEL hat erfolgreich darlegt, dass der Betrieb neben der Montage von Lüftungsanlagen überwiegend Lüftungsanlagen reinigt, also Luftmessungen, Grundreinigungen, Desinfizierungen und Wartungsarbeiten ausführt. Unser Mandant erhielt nun die Bestätigung, dass er nicht sozialkassenpflichtig ist und so keine Soka bau Pflicht besteht.