Fragen und Antworten zum Thema Freistellung. Welche Arten gibt es, muss eine Freistellung schriftlich erfolgen? Kann man bei einer Freistellung nebenberuflich tätig werden? Hier finden Sie die Antworten.
Was versteht man unter einer Freistellung?
Welche Arten der Freistellung gibt es?
Zunächst ist zwischen der unbezahlten und der bezahlten Freistellung zu unterscheiden. Unbezahlt ist die Freistellung, wenn der Arbeitnehmer darum bittet, ohne dass ein Rechtsanspruch besteht. Besteht dieser Rechtsanspruch, ergibt sich daraus regelmäßig auch ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes.
Weiterhin wird zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung unterschieden. Im erstgenannten Falle kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Arbeit zurückrufen. Im letztgenannten Fall ist dies nicht möglich.
Muss eine Freistellung schriftlich erfolgen?
Kann während der Freistellung eine Nebentätigkeit ausgeübt werden?
Die Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit während der Freistellung erscheint aus der Perspektive des Arbeitnehmers in finanzieller Hinsicht vorteilhaft, im Falle einer unbezahlten Freistellung sogar notwendig. Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer jedoch nur mit Einverständnis des Arbeitgebers berechtigt eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Daran ändert auch die Freistellung zunächst nichts. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann jedoch gestattet werden. Unter Beachtung des Wettbewerbsverbotes ist sogar die Arbeit bei einem konkurrierenden Unternehmen möglich.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Zwischenverdienst auf den von ihm an den Arbeitnehmer gezahlten Lohn anrechnet und nur noch einen Differenzbetrag bezahlt.
Kann der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Arbeit aufnehmen?
Was können die Gründe für eine Freistellung sein?
- Auf Seiten des Arbeitgebers besteht regelmäßig ein Zusammenhang von Freistellung und personen- bzw. verhaltensbedingten Kündigungen. Beispielsweise im Zusammenhang mit Insolvenzen kann eine Freistellung aber auch mit einer betriebsbedingten Kündigung zusammen hängen.
Freistellung nach Kündigung
Die Freistellung nach einer Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer initiiert werden. In den meisten Fällen erfolgt sie jedoch auf Wunsch des Arbeitgebers. Dies dient häufig dem Zweck, den Betriebsfrieden zu wahren und potenzielle Störungen durch einen unzufriedenen Mitarbeiter zu vermeiden. Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen beiden Parteien ist ebenfalls möglich.
Die Dauer der Freistellung variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Unternehmens und den individuellen Umständen des Falles. In der Regel bewegt sie sich im Bereich von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Während dieser Zeit behält der Arbeitnehmer seinen vollen Lohnanspruch und die Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin abgeführt. Die Freistellung endet schließlich mit dem offiziellen Ende des Arbeitsverhältnisses, woraufhin in vielen Fällen eine Abfindung gezahlt wird.
Es ist wichtig zu wissen, dass während der Freistellung noch Urlaubsansprüche, Überstunden, sowie mögliche Boni hinzugerechnet werden. Bei dem Thema ist eine rechtliche Beratung sinnvoll.