Fragen und Antworten zum Thema Freistellung. Welche Arten gibt es, muss eine Freistellung schriftlich erfolgen? Kann man bei einer Freistellung nebenberuflich tätig werden? Hier finden Sie die Antworten.
Was versteht man unter einer Freistellung?
Die Freistellung eines Arbeitnehmers bedeutet im Arbeitsrecht, dass dieser von der Pflicht die Arbeitsleistung zu erbringen, entbunden wird. Diese Freistellung kann schriftlich im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Die Arbeitsvertragsparteien können auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrages die Freistellung vereinbaren. Darüber hinaus kann die Freistellung sich auch aus dem Gesetz (z.B. § 629 BGB) ergeben.
Welche Arten der Freistellung gibt es?
Zunächst ist zwischen der unbezahlten und der bezahlten Freistellung zu unterscheiden. Unbezahlt ist die Freistellung, wenn der Arbeitnehmer darum bittet, ohne dass ein Rechtsanspruch besteht. Besteht dieser Rechtsanspruch, ergibt sich daraus regelmäßig auch ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes.
Weiterhin wird zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung unterschieden. Im erstgenannten Falle kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Arbeit zurückrufen. Im letztgenannten Fall ist dies nicht möglich.
Weiterhin wird zwischen widerruflicher und unwiderruflicher Freistellung unterschieden. Im erstgenannten Falle kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Arbeit zurückrufen. Im letztgenannten Fall ist dies nicht möglich.
Muss eine Freistellung schriftlich erfolgen?
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer schriftlich oder mündlich freistellen. Eine Pflicht zur Schriftform besteht insofern nicht. Allerdings sollte der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass die Freistellung schriftlich bestätigt wird. Dadurch wird verhindert, dass dem Arbeitnehmer vorgeworfen werden kann, der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben zu sein.
Kann während der Freistellung eine Nebentätigkeit ausgeübt werden?
Die Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit während der Freistellung erscheint aus der Perspektive des Arbeitnehmers in finanzieller Hinsicht vorteilhaft, im Falle einer unbezahlten Freistellung sogar notwendig. Während der Dauer eines Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitnehmer jedoch nur mit Einverständnis des Arbeitgebers berechtigt eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Daran ändert auch die Freistellung zunächst nichts. Die Aufnahme einer Nebentätigkeit kann jedoch gestattet werden. Unter Beachtung des Wettbewerbsverbotes ist sogar die Arbeit bei einem konkurrierenden Unternehmen möglich.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Zwischenverdienst auf den von ihm an den Arbeitnehmer gezahlten Lohn anrechnet und nur noch einen Differenzbetrag bezahlt.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Zwischenverdienst auf den von ihm an den Arbeitnehmer gezahlten Lohn anrechnet und nur noch einen Differenzbetrag bezahlt.
Kann der Arbeitnehmer während der Freistellung eine neue Arbeit aufnehmen?
Erhält der Arbeitnehmer eine unwiderrufliche Freistellung, darf er in einem neuen Job Geld verdienen. Das gilt laut Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 17.10.2012 – 10 AZR 809/11) sogar dann, wenn er trotz Freistellung noch ein Entgelt vom bisherigen Arbeitgeber bezieht.
Was können die Gründe für eine Freistellung sein?
Auf Seiten des Arbeitgebers besteht regelmäßig ein Zusammenhang von Freistellung und personen- bzw. verhaltensbedingten Kündigungen. Beispielsweise im Zusammenhang mit Insolvenzen kann eine Freistellung aber auch mit einer betriebsbedingten Kündigung zusammen hängen.